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Sie haben Fragen zu Baumpflege, Motorsägenkursen, Gartenpflege oder Angeboten?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es „verboten, Bäume,
zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“
(§39 Absatz 5 Satz 2 BNatschG)
Für Bäume gilt das Fällungs- und Rückschnittsverbot in den betreffenden Monaten nur außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen. Es gilt also z.B. für Straßenbäume, Bäume in der Feldflur oder Bäume auf Brachflächen. Das Verbot gilt aber nicht für Haus und Kleingärten oder Grünanlagen einschließlich Friedhöfen und Sportplätzen.
Form- und Pflegeschnitte sind zulässig, aber nur dann, wenn sie schonend sind oder der Gesunderhaltung des Baumes dienen, was die Einhaltung fachlicher Empfehlungen bedeutet (ZTV-Baumpflege).
Für Hecken und Gebüsche gilt das zeitweilige Rückschnittsverbot überall außerhalb des Waldes. Ausnahmen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses im jeweiligen Jahr.
Bei allen Maßnahmen muss geprüft werden, ob eine Baumschutzsatzung vorliegt
Bei allen Maßnahmen müssen die Artenschutzvorschriften berücksichtigt werden (z.B. brütende Vögel in den Bäumen)
Verkehrssicherungsmaßnahmen sind jederzeit möglich, wenn sich die Bäume in einem derart akut verkehrsgefährdenden Zustand befinden, dass das Fällen bzw. der Rückschnitt keinen Aufschub bis zum Herbst dulden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für bestimmte behördliche Maßnahmen, bei geringfügigem Gehölzaufwuchs, und für zulässige Bauvorhaben.
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Baumhöhe, Zugänglichkeit, Fälltechnik (z. B. mit Kran oder Seilklettertechnik) und Aufwand für Entsorgung und Verkehrssicherung. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot nach einer Vor-Ort-Besichtigung.
In vielen Städten – z. B. in Kassel – gilt eine Baumschutzsatzung. Wir beraten Sie gern dazu und unterstützen bei der Antragstellung. Ob eine Genehmigung notwendig ist, prüfen wir kostenlos im Rahmen unseres Angebots.
Bei der Kronenpflege werden tote, kranke oder reibende Äste entfernt, um die Vitalität und Verkehrssicherheit des Baums zu erhalten. Die Maßnahme erfolgt nach den Vorgaben der ZTV-Baumpflege.
Wir beraten Sie standortgerecht und individuell – ob Ziergehölze, Hochstämme oder klimaresistente Baumarten. Auch Ausgleichspflanzungen nach der Baumschutzsatzung führen wir durch.
Ja! Von Rasen- und Heckenschnitt über Beetpflege bis zur Saisonvorbereitung – wir bieten auch Gartenpflege im Abo an. Wählen Sie zwischen Frühjahrs-, Sommer- oder Ganzjahrespflege.
Unsere Kurse richten sich an Privatpersonen, Forstinteressierte, Kommunen und gewerbliche Anwender. Für Modul A1 (Brennholz) sind keine Vorkenntnisse nötig. Für AS Baum I ist Berufserfahrung im Grünen Bereich empfehlenswert.
Ja – unsere Schulungen sind KWF-zertifiziert und erfüllen die Anforderungen nach DGUV Grundsatz 214-059. Das Zertifikat wird bundesweit von Forstämtern, Kommunen und Arbeitgebern anerkannt.
Schnittgut wird auf Wunsch abtransportiert und fachgerecht entsorgt. Größere Mengen häckseln wir vor Ort oder bereiten sie zur Eigenverwertung auf. Auch Stubbenfräsen und Wurzelentfernung bieten wir an.
Nach dem Fräsen verbleibt biologisches Material im Boden (z. B. Holzspäne). Dieses kann ausgetauscht werden, wenn eine Neupflanzung oder Raseneinsaat geplant ist.
Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir einen kostenlosen Besichtigungstermin. Danach erhalten Sie ein transparentes, unverbindliches Angebot. Bei Beauftragung planen wir den Einsatz mit Ihnen gemeinsam.
Ja, viele unserer Leistungen (z. B. Baumpflege, Schnittarbeiten) finden bevorzugt in der laubfreien Zeit statt. Auch in den Wintermonaten sind wir durchgängig für Sie im Einsatz.
Die ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege), herausgegeben von der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.), ist das wichtigste technische Regelwerk für Baumarbeiten in Deutschland.
Sie definiert verbindliche Standards für Pflanzung, Schnitt, Pflege und Erhaltung von Bäumen, die insbesondere für öffentliche Auftraggeber, Kommunen und Fachbetriebe verpflichtend sind.
Mit der Einhaltung und Integration dieser Richtlinien unterstreichen wir unsere fachliche Kompetenz, gewährleisten höchste Qualität und schaffen Rechtssicherheit bei Ausschreibungen sowie im Umgang mit anspruchsvollen Kunden.
Wir sind regional verwurzelt und arbeiten für Kundinnen und Kunden im Umkreis von bis zu 50 km rund um Zierenberg – darunter u. a.:
Kassel, Baunatal, Vellmar, Hofgeismar, Wolfhagen, Bad Arolsen, Warburg, Grebenstein, Naumburg, Volkmarsen, Liebenau, Trendelburg und umliegende Orte.
💡 Sie sind unsicher, ob Ihr Standort dazugehört? Fragen Sie uns gerne – wir finden eine Lösung!
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Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – telefonisch oder per E-Mail.
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